Finale Haushaltsberatungen im Finanzausschuss Wegner: „Erfolg des Vorzeigeprojekts ,Inklusive Bildung MV‘ langfristig sichern“

Im Finanzausschuss des Schweriner Landtags finden in dieser Woche die finalen Haushaltsberatungen statt. Es wird unter anderem darüber abgestimmt, ob das kürzlich an der Hochschule Neubrandenburg gegründete „Zentrum für Vielfalt und Inklusion MV“ mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet und damit ein zukunftsweisendes Vorzeigeprojekt verstetigt wird. Die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, Jutta Wegner, hat sich bereits im Bildungsausschuss für die Annahme eines entsprechenden Antrags ihrer Fraktion eingesetzt:

„Das Pilotprojekt ,Inklusive Bildung MV‘ ist ein toller Erfolg: Inzwischen haben fünf Bildungsfachkräfte aus Werkstätten für behinderte Menschen die Ausbildung an der Hochschule Neubrandenburg durchlaufen. Sie stehen nun bereit, um selbst als ausgebildete Lehrende die Themen Inklusion und Barrierefreiheit zu vermitteln. Es ist absurd, dass genau dafür die entsprechenden Finanzmittel nicht im Haushalt abgebildet sind! Es ist nicht nur eine Verschwendung der 1,3 Millionen Euro, die bisher investiert worden sind; es ist auch ein Schlag ins Gesicht der fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte. Nach drei Jahren einer bisher in Deutschland nahezu einzigartigen Ausbildung sollen sie in die Werkstätten zurückkehren, anstatt wie versprochen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden? Ich fordere die Landesregierung mit Nachdruck auf, hier nachzulegen und unserem Antrag spätestens im Finanzausschuss zuzustimmen, damit wir den Erfolg dieses Vorzeigeprojekts langfristig sichern.“


Hintergrund:

Aus dem Sondervermögen des Landes, Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, wird das landesweite Pilotprojekt „Inklusive Bildung MV“ mit 1,3 Millionen Euro seit September 2021 bis Mitte 2024 gefördert. Ziel war die Ausbildung von fünf Werkstattbeschäftigten mit sogenannten geistigen Behinderungen bzw. Lernschwierigkeiten zu Bildungsfachkräften. Anschließen soll sich der Übergang der Bildungsfachkräfte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ziele der Qualifizierung sind der Wechsel aus der Werkstattbeschäftigung, die Honorierung der Arbeit der Bildungsfachkräfte und die Verstetigung ihrer Bildungsarbeit. Bildungsfachkräfte können die akademische und berufliche Fachkräftebildung in Hochschulen, Universitäten etc. zu den Themen Inklusion, Barrierefreiheit oder anderen für Menschen mit Behinderungen vielfältigen Themenbereichen in MV begleiten und einen wertvollen Beitrag beispielsweise für die Qualifizierung von Lehrkräften leisten.

Das landesweite ,Zentrum für Vielfalt und Inklusion MV‘ wurde an der Hochschule Neubrandenburg gegründet, ist im Doppelhaushalt 2024/2025 aber noch nicht abgebildet. Sachsen-Anhalt ist bei diesem Thema bereits einen Schritt weiter; dort wird das „Kompetenzzentrum Inklusive Bildung“ durch das Land finanziert.

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