„G5“ – unser Vorschlag für Siegel für Grüne Gewerbegebiete in MV

Aktuell: Etikettenschwindel statt solider Standortpolitik

„Grüne Gewerbegebiete“ ist kein geschützter Begriff.

Auch wenn klar ist, welche Kriterien wünschenswert wären, kann sich rein rechtlich jedes Gewerbegebiet „grün“ nennen.
Es ist daher eine gute Idee, hier eine Qualitätsoffensive mit einem geschützten Label aufzusetzen.
Das Wirtschaftsministerium MV hat das Label „G3“ entwickelt. Nur Gewerbegebiete, die die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, erhalten das Siegel „G3“.
Die Basiskriterien sind (Quelle hier):

  • Regenerative Energieproduktion und -versorgung
  • Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Steigerung der Flächeneffizienz

Wenn man sich mit den Bewerbungsunterlagen beschäftigt, kommt man zu folgendem Minimalanspruch:
Ein Grünes Gewerbegebiet bekommt das Siegel „G3“ bereits, wenn von den Unternehmen 75% regionaler oder 100% Ökostrom bezogen wird, zwei der ansässigen Unternehmen eine Schulung zu Energiemanagement und Energieeffizienz durchführen lassen und ein ansässiges Unternehmen einen Schülerwettbewerb zu Flächenverbräuchen ausschreiben.

Eine nachhaltige Planung von kommunaler Seite, messbare ökologische Ansprüche an die Gewerbegebäude oder die Produktion, Abfall- oder Wassermanagement, Stärkung der Aufenthaltsqualität durch Grünanlagen, Kantinen, Kita oder einen guten ÖPNV – um nur einige mögliche Anforderungen zu nennen, sucht man hier vergeblich.

Um das „G3“ Siegel zu erhalten, muss die Kommune nichts tun. Und bis auf die verbindliche Umstellung des Stroms können die Unternehmen weiter Abfall und Emissionen produzieren wie bisher. Das Siegel „G3“ ist als Grundlage für ein ökologisch vertretbares und generationengerechtes Gewerbegebiet völlig ungeeignet. Es ist Greenwashing

„G5“ – eine sinnvolle Aufwertung von „G3“

Der Ansatz des Wirtschaftsministeriums, ein Label für Grüne Gewerbegebiete zu schaffen ist grundsätzlich eine sinnvolle Qualitätsinitative.Der Anforderungskatalog, den das Wirtschaftsministerium aufgestellt hat, bietet eine gute Grundlage für Grüne Gewerbegebiete, die ihren Namen verdient haben. Dazu müssten lediglich die drei Basiskriterien schärfen und um fünf weitere, bisher als Kann-Kriterien formulierte Punkte, ergänzt werden (Quelle: hier):

  • Synergien und Ressourceneffizienz
    › Gemeinsames Energie- und Stoffstrommanagement
    › Gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen
    › Gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen
    › Ressourceneffizienz
    › Gewerbegebietsmanager
  • Mobilität
    › Zukunftsgerechte, nachhaltige Verkehrsplanung
    › Förderung der E-Mobilität
    › Produktion und Einsatz von alternativen Kraftstoffen
    › Alternative Verkehrs-/Transportkonzepte
  • Innovation
    › Innovative Technologien im Bereich der Energieversorgung
    › Innovative Technologien im Bereich der Digitalisierung
    › F&E-Vorhaben in den Bereichen Energieversorgung, Digitalisierung und nachhaltiges Flächenmanagement
  • Nachhaltiges Flächenmanagement und Freiraumgestaltung
    › Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bei der Neuausweisung oder Erweiterung
    › Steigerung der Flächeneffizienz bei der Neuausweisung oder Erweiterung
    › Flächeneffizientes Bauen
    › Naturnahe Außenanlage

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben am 24.03.2023 den Antrag gestellt, aus den sieben Kriterien fünf als zwingend für die Ausweisung Grüner Gewerbegebiete nach „G3“ anzusetzen. Dann könnte man das Label „G5“ nennen. Das wäre eine gute Grundlage für eine erfolgreiche und generationengerechte Mittelstandspolitik!

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